Montag, 24. November 2008

Einschränkungen Bebauungsplan

Leider gab es in unserem Bebauungsplan einige unschöne Dinge zu beachten.
Die Volkswohnung hatte für diesen Abschnitt festgelegt, dass nur Satteldächer zulässig sind.
Die Giebelrichtung musste in Nord-Süd Richtung verlaufen.
Zeltdächer wurden nicht bewilligt.

Was macht man also aus einer Stadtvilla und einem Satteldach.
Wenn schon Satteldach, dann aber sicher keines als Pfettendach. (nicht Nutzbar)

Die Angebote waren "schnell" eingeholt.

Ergebnis: reichlich teuer und nicht wirklich zu empfehlen.

Das Grundstück ist nur 13,5m x 20m. Die meiten frei stehenden Häuser passen da nicht richtig drauf. (Die Richtung des Giebels stimmt auch nicht)

Also wechselten wir geistig auf die Variante Doppelhaus aber freistehend geplant.

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